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WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb einer Immobilie (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

Wohnungseigentumsrecht:

  • Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum durch Kaufvertrag oder Teilungserklärung

  • Abgrenzung von Sondereigentum, Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum sowie die damit verbundenen Rechtsprobleme. Insbesondere Gebrauchsregelungen für Sonder- und Gemeinschaftseigentum; Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum oder umgekehrt.

  • Bauliche Veränderungen, ordnungsgemäße Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen, Energiesparmaßnahmen in der WEG

  • Hausgeld und Kostenverteilerschlüssel; Instandhaltungsrücklagen, Sonderumlagen und andere gemeinsam getragene Kosten

  • Ordnungsgemäße Einberufung und Abhaltung der Eigentümerversammlung

  • Überprüfung und Anfechtung von Beschlüssen ebenso wie Verteidigung von WEG – Beschlüssen

  • Bestellung oder Abberufung eines Verwalters, Entwurf und Überprüfung eines Verwaltervertrages