IMMOBILIENRECHT
Das Immobilienrecht umfasst den Kauf, die Übertragung, die Umgestaltung oder die Nutzung einer Immobilie.
Zu beachten sind hierbei u.a. Fragen der Immobilienfinanzierung, des Vertrags-, Gesellschafts-, Steuer-, und Mietrechts sowie auch Aspekte aus dem öffentlichen Recht.
Unsere Tätigkeiten für Sie:
Immobilienrecht:
Beratung, Gestaltung und Verhandlung von Grundstückserwerb und Veräußerung
Beratung hinsichtlich der Strukturierung, der Verwaltung und der Verwertung von Grundbesitz