SOZIALRECHT- UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
Das Sozialrecht umfasst im Wesentlichen das in den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) festgehaltene Recht der Sozialleistungsträger und dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips.
Das Sozialrecht hat viele Berührungspunkte zum Arbeitsrecht und ist geprägt von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der Verwaltung auf der einen Seite und Sozialversichertem, Antragsteller bzw. Leistungsempfänger auf der anderen Seite.
Unsere Tätigkeiten für Sie:
Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht:
Beratung und Vertretung im Verwaltungs-, Widerspruchs- und im Gerichtsverfahren in den folgenden Rechtgebieten:
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Unfallversicherung
Sozialhilfe
Schwerbehindertenrecht