STEUERRECHT
Das Steuerrecht ist Teil des Abgabenrechts. Es umfasst die Abgabenordnung (AO) als sogenanntes „steuerliches Mantelgesetz“, die Einzelsteuergesetze und Durchführungsverordnungen. Des Weiteren umfasst dies die Verwaltungsgesetze und die Finanzgerichtsordnung (FGO).