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ERBRECHT

Das Erbrecht umfasst alle Rechtsnormen, die den Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf andere Personen (Erben, Pflichtteilsberechtigte) regeln.

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält in seinem erbrechtlichen Teil eine Vielzahl von komplexen Vorschriften, so dass sowohl für Erben und Pflichtteilsberechtigte als auch zur Regelung des eigenen Nachlasses eine professionelle Beratung vor Fehlentscheidungen schützt.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

Erbrecht:

  • Beratung und Gestaltung von Testamenten und Vermächtnissen sowie sonstigen Nachfolgeregelungen

  • Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaften

  • Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung zwischen den Erben einschließlich der notwendigen gerichtlichen Verfahren

  • Beratung und Vertretung von Pflichtteilsberechtigten einschließlich der notwendigen gerichtlichen Verfahren

  • Beratung und Vertretung im Erbschaftsausschlagungsverfahren, im Testaments- und Erbvertragsanfechtungsverfahren sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins