VERMÖGENSSCHUTZ (ASSET PROTECTION)
Unter dem Begriff „Asset Protection“ versteht man im weitesten Sinne den Schutz des Privatvermögens vor Haftungsrisiken und den damit verbundenen Zugriff durch Gläubiger durch legale präventive Maßnahmen. Betroffen von den Risiken sind alle Privatpersonen.
Unsere Tätigkeiten für Sie:
Vermögensschutz:
sog. „Güterstandsschaukeln“
Schutz des Familienheims
Umschichtung von Vermögen in pfändungsfreies Vermögen
Übertragung von Vermögen auf Familienmitglieder einschl. Rückforderungs- und Vorbehaltsklauseln
Gründung von Stiftungen
Umstrukturierung in Gesellschaftsformen mit geringerem Haftungsrisiko
sog. „Behindertentestamente“
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