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VERTRAGSRECHT

Das Zustandekommen, die Wirksamkeitsvoraussetzungen, die Durchsetzbarkeit und das Erlöschen eines Vertrags regeln die
§§ 145 ff. BGB, welche für alle Arten von Verträgen gelten.

Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Privatautonomie, jedoch können Verträge trotz einhergehender Einigung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein. Genannt seien Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB), Formmängel (§ 125 BGB), oder Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB).  

Rechtliche Konsequenzen für Verträge können sich aber auch aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergeben. AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Vertragspartner dem anderen bei Vertragsschluss vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden §§ 305 ff. BGB legen Grenzen für die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest.  

Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften könnte erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Vertragspartner nach sich ziehen.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

Vertragsrecht:

  • inhaltliche und juristische Prüfung vorhandener Verträge

  • Neugestaltung von Verträgen jeder Art

  • nachvertragliche Abwicklung von Vertragsverhältnissen

  • Gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder Kündigungsmaßnahmen

  • Prüfung und Überarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Anpassung an eine veränderte Rechtslage

  • Entwicklung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen