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VERMÖGENSSCHUTZ (ASSET PROTECTION)

Unter dem Begriff „Asset Protection“ versteht man im weitesten Sinne den Schutz des Privatvermögens vor Haftungsrisiken und den damit verbundenen Zugriff durch Gläubiger durch legale präventive Maßnahmen. Betroffen von den Risiken sind alle Privatpersonen.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

Vermögensschutz:

  • sog. „Güterstandsschaukeln“

  • Schutz des Familienheims

  • Umschichtung von Vermögen in pfändungsfreies Vermögen

  • Übertragung von Vermögen auf Familienmitglieder einschl. Rückforderungs- und Vorbehaltsklauseln

  • Gründung von Stiftungen

  • Umstrukturierung in Gesellschaftsformen mit geringerem Haftungsrisiko

  • sog. „Behindertentestamente“