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Steuerberatung

Das steuerliche Referat wird in der Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Karsten Schümann geleitet, der zugleich Fachanwalt für Steuerrecht ist. Als Rechtsanwalt darf er ebenso steuerberatend tätig werden wie ein Steuerberater.


Die Tätigkeitsfelder von Herrn Schümann liegen in der Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und steuerrechtlicher Vertretung von dem Finanzgericht. Ferner ist Herr Schümann in den Bereichen der betriebswirtschaftlichen und unternehmensrechtlichen Beratung in allen steuerrechtlichen Fragen tätig und berät Privatpersonen in Fragen der steuerrechtlichen Gestaltung.


Zu unserem festen Mandantenstamm gehören sowohl Einzelpersonen als auch kleinere und mittelständische Unternehmen.


Aufgrund des Back-Offices bieten wir ebenfalls an, die laufende Finanzbuchführung zu übernehmen. Über unsere Kooperationspartner sind wir in der Lage, die Lohnbuchhaltung anzubieten. Ansprechpartner bleibt hierbei jedoch immer die Kanzlei.


Bei schenkungs- bzw. erbschaftsteuerlichen Planungen wird in der Kanzlei dezernatsübergreifend zusammengearbeitet, da oftmals übersehen wird, dass Wünsche z.B. im Rahmen einer Testamentserstellung zu erheblichen erbschaftsteuerlichen Thematiken führen können, die im Vorfeld vermieden bzw. umgangen werden sollten.


Gleiches gilt auch für die Unternehmensnachfolge. Eine solide und umfassende Nachfolgeregelung bedarf einer steuerlichen und erbrechtlichen Würdigung.