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SCHADENERSATZRECHT

Das Schadensersatzrecht regelt, wann eine Person für einen materiellen Schaden oder für erlittene körperliche und seelische Verletzungen Schadensersatz verlangen kann.

Ein Schaden kann beispielsweise durch Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch schuldhaftes Verhalten einer Person, wie z.B. bei Unfällen oder ärztlichen Behandlungsfehlern, entstehen. Im Falle eines Schadens ist zu prüfen, ob Ihnen Schadensersatz- und / oder Schmerzensgeldansprüche zustehen und wer der richtige Anspruchsgegner ist.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

Schadenersatzrecht:

  • Beratung und Vertretung im Haftungsrecht bei Unfallschaden, Personenschaden, Sachschaden und Vermögensschaden;

  • Vertretung von Versicherungsnehmern in Versicherungsfällen (Lebensversicherung/Altersvorsorge, Private Krankenversicherung, Kraftfahrtversicherung (Kaskoversicherung), Allgemeine Haftpflichtversicherung, Private Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Hausrat- und Sachversicherung)