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PRIVATES UND GEWERBLICHES MIETRECHT

Das Mietrecht setzt den rechtlichen Rahmen für Mietverträge.

Der Mietvertrag ist ein Vertrag, mit welchem sich der eine Vertragspartner verpflichtet, dem anderen gegen Zahlung einer Miete einen Gegenstand zum Gebrauch zu überlassen.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

Privates und Gewerbliches Mietrecht:

  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen

  • Beratung bei der Durchführung und der Beendigung von Mietverträgen

  • Prozessführung, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen, Mietminderung, rückständigen Mietzahlungen, Kautionsverwertungen und Schadensersatzforderungen