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IMMOBILIENRECHT

Das Immobilienrecht umfasst den Kauf, die Übertragung, die Umgestaltung oder die Nutzung einer Immobilie.

Zu beachten sind hierbei u.a. Fragen der Immobilienfinanzierung, des Vertrags-, Gesellschafts-, Steuer-, und Mietrechts sowie auch Aspekte aus dem öffentlichen Recht.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

Immobilienrecht:

  • Beratung, Gestaltung und Verhandlung von Grundstückserwerb und Veräußerung

  • Beratung hinsichtlich der Strukturierung, der Verwaltung und der Verwertung von Grundbesitz