Back to Top
 
 

BETREUUNGSRECHT

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Lage geraten, in der er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann.

Für eine hilfsbedürftige Person wird dann ein Betreuer bestellt, der als gesetzlicher Vertreter fungiert. Der Betreuer soll dann bei gleichzeitiger Erhaltung einer größtmöglichen Selbstbestimmung den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleisten.  

Ein Betreuer wird allerdings nur bestellt, soweit dies erforderlich ist. Eine Betreuung ist beispielsweise dann nicht erforderlich, wenn es einen Bevollmächtigten gibt, der den Betroffenen mit einer rechtzeitig ausgestellten Vorsorgevollmacht rechtsgeschäftlich vertreten kann.

Unsere Tätigkeiten für Sie:

Betreuungsrecht:

  • Vertretung von Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • Beratung von Angehörigen im Betreuungsfall und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

  • Erstellen von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen

  • Prüfen von bereits abgefassten Formularen (z. B. Vorsorgevollmachten)